Rauchmelder
Die Zahl von ca. 600 Toten bei Bränden in Deutschland ist erschreckend und zugleich alarmierend.
Seit Jahren fordern Landesfeuerwehrverbände, Berufsfeuerwehren ebenso der Fachverband Elektro- und Informationstechnik landesweit eine entsprechende Änderung der Bauvorschriften zur Vermeidung von Rauchtoten.
Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet ist, hat jetzt bereits das zehnte Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.
2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten in weniger als zwei Jahren die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen. Niedersachsen hat Ende 2010 in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass ab 2011 eine Ausrüstungspflicht mit Rauchmeldern für Neubauten gilt. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude wurde mit einer Frist von 4 Jahren vereibart, somit bis zum Jahr 2015.
Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.